Was bietet die Familienkarte?
Der Kreis Euskirchen, seine Städte und Gemeinden sowie zahlreiche Partner aus Dienstleistung, Gastronomie und Handel halten für die Inhaber der Familienkarte attraktive preisermäßigte Angebote bereit. So erleichtert die Familienkarte es Ihnen, gemeinsam mit Ihrer Familie Freizeitaktivitäten zu unternehmen, Angebote der Gastronomie zu genießen und günstiger einzukaufen.
Wer bekommt die Familienkarte?
Erziehungsberechtigte und Pflegeeltern, deren Kind oder Kinder unter 18 Jahren (bei Kindern mit Behinderung unter 27 Jahren) den Hauptwohnsitz im Kreis Euskirchen hat/haben. Auch nicht bei ihren Kindern lebende Elternteile können eine Karte beantragen.
Wie lange ist die Familienkarte gültig?
Die Familienkarte verliert ihre Gültigkeit am 18. Geburtstag des jüngsten Kindes (bei Kindern mit Behinderung am 27. Geburtstag).
Wo gibt es Informationen über die Angebote?
Die Angebote sind in einem Leistungskatalog zusammen gestellt, der mit der Familienkarte ausgehändigt wird. Laufend aktualisiert finden Sie die Angebote
hier.
Liebe Familien im Kreis Euskirchen!
Mit der Familienkarte möchte der Kreis Euskirchen Ihnen ein besonderes Angebot machen, ganz speziell nur für Eltern und ihre Kinder.
Die Familienkarte bietet Ihnen Vergünstigungen bei privaten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die als Partner diese Initiative unterstützen. Bei welchen Unternehmen und Einrichtungen Sie Vergünstigungen erhalten, entnehmen Sie bitte der Rubrik Angebote. Darüber hinaus werden alle Partner in ihrem jeweiligen Eingangsbereich gut sichtbar mit dem Logo der Familienkarte werben.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der kostenlosen Familienkarte zu Ihrem eigenen Vorteil.
Wer die Familienkarte beantragen kann und wie das genau geht, erfahren Sie auf den nächsten Seiten.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit der Familienkarte und bin sicher, dass sie mit dazu beiträgt, den Kreis Euskirchen für Familien auch weiterhin attraktiv und lebenswert zu gestalten.
Mit den besten Grüßen
Ihr Landrat Markus Ramers